Wenn die Rede von einer Kryptowährung ist, so wird sicherlich vielen sofort Bitcoins einfallen. Bitcoins erfreuen sich seit Jahren einer großen Wertsteigerung. So hat ein Bitcoin derzeit einen Wert von rund 26.000 Euro. Natürlich stellen sich bei Bitcoins eine Vielzahl an Fragen, gerade im Bezug auf die steuerrechtliche Seite.
Profitiert der Staat von den Bitcoins-Gewinnen?
Besitzt man Bitcoins und möchte man diese verkaufen, so sind damit große Erträge möglich. Wie hoch die Erträge ausfallen, hängt natürlich im wesentlichen davon ab, zu welchem Ursrpungswert man seine Bitcoins erworben hat. Und zwangsläufig stellt sich die Frage: Muss man dafür Steuern bezahlen? Wie schon in der Einleitung erwähnt, handelt es sich bei Bitcoins um Kryptowährung. Doch offiziell aus steuerrechtlicher Sicht sind Bitcoins für das Finanzamt keine Währung. Und gerade dieser Umstand ist bei der steuerrechtlichen Einstufung ist nicht unwesentlich. Wenngleich der Staat in Bitcoins keine Währung sieht und damit eine Vielzahl an Steuern wie der Abgeltungssteuer nicht unterliegt, möchte natürlich der Staat trotzdem mitverdienen an den Gewinnen aus den Bitcoins. Schließlich kann der Gewinn gerade im Bezug auf den Wert von Bitcoins nicht unwesentlich sein. Und wenn eines die klammen Kassen der Kommunen und vom Bund braucht, dann sind es steuern. Doch als Besitzer von Bitcoins und möchte man diese verkaufen, so muss man sich hier in der Regel keine Bedenken um die Steuern machen. Das liegt in der Besteuerung.
So geht es: Keine Steuern auf die Bitcoin-Gewinne
Bitcoins gelten steuerrechtlich als einen Wertgegenstand, ähnlich einem Kunstwerk wie einem Gemälde oder einer Briefmarken-Sammlung. Ein Verkauf würde hier als ein privates Veräußerungsgeschäft vom Finanzamt gewertet werden. Möchte man keine Steuern auf die Bitcoin-Gewinne zahlen, so ist das sehr einfach bei Bitcoins möglich. So muss man seine Bitcoins lediglich ein Jahr (12 Monate) im Besitz haben, ist das der Fall, so unterfallen die Bitcoin-Gewinne keiner Besteuerung durch das Finanzamt mehr. Unabhängig vom Ertrag, aus dem Gewinn aus dem Verkauf, wäre dieser vollständig steuerfrei. Man muss diesen Gewinn dann auch nicht in seiner Einkommenssteuererklärung erklären.
Natürlich kann es aber auch den Fall geben, wo man die Haltefrist von 12 Monaten mit seinen Bitcoins nicht einhalten kann. Sei es zum Beispiel weil man schnell Geld braucht oder aufgrund einer Wertsteigerung. In einem solchen Fall greift die Besteuerung der Bitcoin Gewinne. Hierzu muss man aber wissen, dass es eine Freigrenze von 600 Euro in einem Jahr gibt. Das bedeutet, erst wenn der Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins den Wert von 600 Euro übersteigt, so fallen hier Steuern an. Im Zusammenhang mit der Freigrenze muss man noch beachten, dass diese für alle privaten Veräußerungsgeschäfte in einem Jahr gelten. Das bedeutet, auch andere Verkäufe muss man hier gegebenenfalls berücksichtigen. Damit kann die Freigrenze sehr schnell ausgeschöpft sein.
Fazit zu Bitcoin-Gewinne
Wie letztlich der Artikel zeigt, ist die steuerrechtliche Einstufung von Bitcoins für den Staat und wenn es um die eigene Staatskasse geht, eher nachteilig. Da die Besteuerung leicht verhindert werden kann, ohne das der Staat auch nur einen Cent von den Bitcoin-Gewinnen sieht. Nachteilig für den Staat, positiv für Bitcoin-Besitzer.